Ablauf

1
Erstgespräch
Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen ersten Gesprächstermin. Dieser dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der diagnostischen Einschätzung Ihres Anliegens sowie der Klärung, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll und indiziert ist. Zudem besprechen wir mögliche weitere Schritte und Empfehlungen.
2
Probatorik
Nach dem Erstgespräch folgen bis zu vier weitere Sitzungen, in denen wir uns besser kennenlernen und gemeinsam herausfinden, ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten gut passt. Wir sprechen über Ihre Themen, mögliche Ziele der Therapie und überlegen, ob eine kürzere oder längere Behandlung sinnvoll ist.
3
Behandlung
Die Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung ist individuell verschieden und wird gemeinsam besprochen und abgestimmt.
In der Regel umfasst eine Kurzzeittherapie zwischen 12 und 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie bis zu 60, in bestimmten Fällen auch bis zu 100 Sitzungen. Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet üblicherweise einmal pro Woche statt.
Kostenträger
Private Krankenversicherung/Beihilfe
Private Krankenversicherungen und Beihilfeträger übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in der Regel vollständig oder anteilig. Der genaue Umfang der Kostenübernahme richtet sich nach Ihren individuellen Vertragsbedingungen. Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Lassen Sie sich in diesem Zusammenhang die erforderlichen Formulare zur Beantragung der Therapie zusenden. Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung und verfasse bei Bedarf einen Bericht für den Gutachter. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ). Ich orientiere mich dabei an den aktuellen Abrechnungsempfehlungen vom 01.07.2024 der Bundespsychotherapeutenkammer, der Bundesärztekammer, der Beihilfe von Bund und Ländern sowie des Verbands der Privaten Krankenversicherung. Je nach Tarif können Zuzahlungen anfallen – darüber informiere ich Sie gerne im persönlichen Gespräch.
Gesetzliche Krankenversicherung
Bitte beachten Sie, dass ich über keine Kassenzulassung verfüge. Eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Privatpraxis ist für gesetzlich Versicherte jedoch im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens möglich. Dieses Verfahren greift dann, wenn Sie trotz intensiver Suche keinen zeitnahen Therapieplatz bei Vertragspsychotherapeut*innen finden – eine Situation, die aktuell bundesweit häufig vorkommt. In solchen Fällen sind gesetzliche Krankenkassen gemäß §13 Abs. 3 SGB V verpflichtet, eine angemessene und zeitgerechte Behandlung zu ermöglichen. Für die Antragstellung auf Kostenerstattung sind mehrere Schritte notwendig – darunter u. a. eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einem kassenzugelassenen Kollegen/einer Kollegin, ein entsprechender Eintrag im PTV11-Formular mit Dringlichkeitscode sowie die Dokumentation erfolgloser Therapieplatzsuche. Ich unterstütze Sie bei der Vorbereitung des Antrags und stelle Ihnen auf Wunsch Hilfestellungen und Materialien zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Sitzungen zunächst selbst zu tragen sind, solange keine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse vorliegt.
Weg zur Kostenerstattung – in 5 Schritten 1. Psychotherapeutische Sprechstunde: Vereinbaren Sie eine Sprechstunde bei einem/r kassenzugelassenen Psychotherapeut/in. Sie benötigen das Formular PTV11, auf dem folgendes vermerkt sein muss: - Empfohlene Behandlungsform: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie - Dringlichkeitsvermerk mit entsprechendem Code - Hinweis auf zeitnahen Behandlungsbedarf Termine für eine Sprechstunde erhalten Sie über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung: 116117 oder online unter eterminservice.de 2. Nachweise über Therapieplatzsuche: Kontaktieren Sie ca. 20 kassenzugelassene Praxen und dokumentieren Sie Absagen, lange Wartezeiten oder Nicht-Erreichbarkeit. Diese Dokumentation ist Teil Ihres Antrags. 3. Attest und Konsiliarbericht: Lassen Sie sich von Ihrer hausärztlichen Praxis einen Konsiliarbericht ausstellen. Falls möglich, bitten Sie auch um eine ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung, um den Antrag zu unterstützen. 4. Antrag an die Krankenkasse: Formulieren Sie ein kurzes Anschreiben an Ihre Krankenkasse, in dem Sie um eine zeitnahe Kostenübernahme bitten. Fügen Sie alle oben genannten Unterlagen bei. Ich unterstütze Sie gerne bei der Zusammenstellung der Unterlagen und ergänze den Antrag durch ein eigenes Schreiben. 5. Kostenübernahme der Probatorik beantragen: Zunächst wird die Kostenübernahme der probatorischen Sitzungen beantragt. Nach deren Durchführung kann ggf. ein Antrag auf eine vollständige Therapie folgen. Wenn Sie Fragen zu diesem Verfahren haben oder unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, begleite ich Sie gerne bei den einzelnen Schritten. Weitere Informationen finden Sie z. B. auf Infos und Tipps zur Kostenerstattung bei Psychotherapie | therapie.de
Selbstzahler*innen
Wenn Sie die Behandlungskosten selbst übernehmen möchten, ist ein zeitnaher Behandlungsbeginn bei freien Kapazitäten in der Regel möglich. Ihre Daten werden dabei nicht an die Krankenkasse weitergegeben. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ). Gerne erläutere Ich Ihnen die Details nach der Kontaktaufnahme persönlich.
Berufsgenossenschaft
Wenn psychische Beschwerden durch arbeitsbedingte Belastungen oder einen Arbeitsunfall entstehen, können die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in der Regel von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen werden – auch in meiner Privatpraxis. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft über das Vorgehen und die nötigen Antragsformulare. Die Abrechnung erfolgt nach Genehmigung direkt über den Unfallversicherungsträger. Gerne unterstütze ich Sie bei der Klärung der Voraussetzungen und der Antragstellung.
Heilfürsorge
Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei haben die Möglichkeit, eine ambulante Psychotherapie in meiner Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Die Kosten werden im Rahmen der Heilfürsorge in der Regel übernommen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Für Soldat*innen der Bundeswehr: Bitte wenden Sie sich vor Beginn der Behandlung an Ihren Truppenarzt bzw. Ihre Truppenärztin. Für die ersten fünf probatorischen Sitzungen benötigen Sie eine Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) sowie einen Überweisungsschein, die Sie bitte zum Erstgespräch mitbringen. Wenn sich im Anschluss der Bedarf für eine weiterführende Therapie ergibt, kann der Truppenarzt eine Kostenübernahme für weitere Sitzungen (z. B. 25 Stunden) ausstellen. Für Angehörige der Bundespolizei: Polizist*innen der Bundespolizei können die Kosten für eine ambulante Psychotherapie über die Abrechnungsstelle Heilfürsorge in Sankt Augustin beantragen. In der Regel beginnt die Behandlung mit zwei bis vier probatorischen Sitzungen. Danach wird – unter Einbezug eines Gutachterverfahrens – über eine Kostenübernahme für die weiterführende Therapie entschieden.